Rechtsprechung
VK Sachsen, 01.09.2004 - 1/SVK/066-04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,31600) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verweisung bei Unzuständigkeit der Vergabekammer zulässig
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- VK Brandenburg, 14.03.2003 - VK 14/03
Direktvergabe eines Gleisbauauftrages
Auszug aus VK Sachsen, 01.09.2004 - 1/SVK/066-04
In gleicher Weise hat die Vergabekammer Brandenburg (B. v. 14.03.2003, VK 14/03) - etwa für die länderübergreifende Erbringung von SPNV-Dienstleistungen - angenommen, dass ebenfalls die Vergabekammern jedes der beiden beteiligten Bundesländer nach § 18 Abs. 8 VgV für die auf ihr Bundesland zuständigen Dienstleistungen örtlich zuständig sind.So hat die Vergabekammer Brandenburg im Verfahren VK 14/03 in ihrem Beschluss (Umdruck Seite 7) zumindest erwogen, eine erneute Verweisung an die Vergabekammer Berlin vorzunehmen.
- OLG Koblenz, 05.09.2002 - 1 Verg 2/02
Vergabeverfahren: Befangenheit eines Mitarbeiters der Vergabestelle bei …
Auszug aus VK Sachsen, 01.09.2004 - 1/SVK/066-04
Zu dieser Problematik hat u. a. die Vergabekammer Lüneburg (B. v. 07.12.2001, Az.: 203-VgK-20/2001) entscheiden, dass bei einer gemeinsamen Ausschreibung zweier Auftraggeber - wie hier im übrigen auch schon durch XXX und XXX AG - eine denkbare Benennung zweier separat zuständiger Vergabekammern vergaberechtlich unschädlich ist (ähnlich OLG Koblenz, B. v. 05.09.2002, 1 Verg 2/02). - VK Bund, 21.01.2004 - VK 2-126/03
Bauleistungen zur Herstellung des Endzustandes, Erd-, Beton- und Oberbauarbeiten
Auszug aus VK Sachsen, 01.09.2004 - 1/SVK/066-04
Dabei war auch der erkennenden Vergabekammer aufgrund der rechtlichen Bestimmungen des § 104 GWB i. V. m. § 18 VgV offenkundig, dass eine Zuständigkeit der Vergabekammer Sachsen eindeutig ausscheidet, wenn als alleinige Auftraggeber - gerade auch für die hier streitigen Planungsleistungen - die XXX-Unternehmen XXX und XXX AG anzusehen wären, da diese - durch Entscheidungen der Vergabekammern des Bundes untersetzt (1. VK Bund, B. v. 11.03.2004, VK 1-151/03, IBR 2004, 528, sowie 2. VK Bund, B. v. 21.01.2004, VK 2-126/03, IBR 2004, 155) - zu 100 % vom Bund beherrscht werden und somit eine eindeutige Zurechnung i. S. des § 104 GWB gegeben wäre.
- VK Bund, 11.03.2004 - VK 1-151/03
Instandhaltung und Pflege von Hardware und Software
Auszug aus VK Sachsen, 01.09.2004 - 1/SVK/066-04
Dabei war auch der erkennenden Vergabekammer aufgrund der rechtlichen Bestimmungen des § 104 GWB i. V. m. § 18 VgV offenkundig, dass eine Zuständigkeit der Vergabekammer Sachsen eindeutig ausscheidet, wenn als alleinige Auftraggeber - gerade auch für die hier streitigen Planungsleistungen - die XXX-Unternehmen XXX und XXX AG anzusehen wären, da diese - durch Entscheidungen der Vergabekammern des Bundes untersetzt (1. VK Bund, B. v. 11.03.2004, VK 1-151/03, IBR 2004, 528, sowie 2. VK Bund, B. v. 21.01.2004, VK 2-126/03, IBR 2004, 155) - zu 100 % vom Bund beherrscht werden und somit eine eindeutige Zurechnung i. S. des § 104 GWB gegeben wäre. - OLG Bremen, 17.08.2000 - Verg 2/00
Verweisung im Nachprüfungsverfahren
Auszug aus VK Sachsen, 01.09.2004 - 1/SVK/066-04
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Bremen (B. v. 17.08.2000, Verg 2/00) ist eine Verweisung im Nachprüfungsverfahren zulässig. - VK Niedersachsen, 07.12.2001 - 203-VgK-20/01
Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit; Gemeinsame Ausschreibung zweier …
Auszug aus VK Sachsen, 01.09.2004 - 1/SVK/066-04
Zu dieser Problematik hat u. a. die Vergabekammer Lüneburg (B. v. 07.12.2001, Az.: 203-VgK-20/2001) entscheiden, dass bei einer gemeinsamen Ausschreibung zweier Auftraggeber - wie hier im übrigen auch schon durch XXX und XXX AG - eine denkbare Benennung zweier separat zuständiger Vergabekammern vergaberechtlich unschädlich ist (ähnlich OLG Koblenz, B. v. 05.09.2002, 1 Verg 2/02). - VK Niedersachsen, 18.11.2002 - 203-VgK-25/02
Überprüfung der Zugänglichkeit eines Vergabeverfahrens einer Nachprüfung durch …
Auszug aus VK Sachsen, 01.09.2004 - 1/SVK/066-04
So hat die Vergabekammer Lüneburg (B. v. 18.11.2002, Az.: 203-VgK-25/2002) entschieden, dass die Vergabekammer grundsätzlich ihre Zuständigkeit annehmen kann, wenn sie in der Vergabebekanntmachung - wie hier - benannt ist und der öffentliche Auftraggeber durch weitere Umstände im laufenden Verfahren nach außen deren Zuständigkeit dokumentiert hat. - VK Brandenburg, 22.03.2004 - VK 6/04
Akteneinsichtsrecht in "geheime" Vergabeakten?
Auszug aus VK Sachsen, 01.09.2004 - 1/SVK/066-04
So hat die Vergabekammer Brandenburg jüngst entschieden (B. v. 22.03.2004, VK 6/04), dass der Vergabekammer aufgrund ihrer Unabhängigkeit sogar für geheim erklärte Vergabeakten nach der Verschlusssachenanweisung und dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz vorgelegt werden müssen, da diese für die Prüfung der Zulässigkeit des Antrags im Rahmen des § 100 Abs. 2 lit d) GWB erforderlich sind. - VK Münster, 05.12.2002 - VK 20/02
Auszug aus VK Sachsen, 01.09.2004 - 1/SVK/066-04
So hat auch die Vergabekammer Münster - auf der Grundlage des schon zitierten Beschlusses des Oberlandesgerichts Bremen - einen Nachprüfungsantrag durch Beschluss vom 05.12.2002 (VK 20/02) an die Vergabekammern des Bundes verwiesen.